Stadtrecht
Wikipedia: Stadtrecht
| ⓘ Die Stadt |
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Stadtrechte: Stadtverwaltung: Stadtbürger: |
| Name abgeleitet vonⓘ |
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| Stadt, Recht |
Kurzbeschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Stadtrecht bezeichnet man in den zentralen Reichen Aventuriens das Erheben einer Siedlung oder meist eines Marktes zu einer Stadt. Je nach Art des Stadtrechtes bedeutet dies für die Stadt mehr Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Entwicklung, mehr Einnahmen durch Handel, Gewerbe und Zölle. Im allgemeinen dürfen Städte eine Stadtmauer bauen, eine Stadtgarde ausheben, einen Stadtrat wählen und Gerichte abhalten. Verliehen werden können Stadtrechte allein vom Kaiser, Provinzherren und Grafen, den dann sogenannten Stadtherren.
Publikationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausführliche Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aventurischer Bote Nr. 102 Seiten 7-8
- Herz des Reiches Seite 11
- Patrizier und Diebesbanden Seiten 7, 17
Ergänzende Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aventurischer Bote Nr. 158 Seite 5 (Der Ringende Herr)