Stadtrecht

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Wikipedia: Stadtrecht


Die Stadt

Stadtrechte:
Freie Stadt - Reichsstadt - Landesherrliche Stadt - Landstadt
Markt


Stadtverwaltung:
Stadtherr - Stadtvogt - Stadtrat - Stadtmeister - Stadtgarde
Friedensgericht - Freigericht - Freie Künste - Gilden - Zünfte


Stadtbürger:
Großbürger - Ehrenbürger
Kleinbürger - Nichtbürger


Reichsstädtebund


Name abgeleitet von
Stadt, Recht


Kurzbeschreibung

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Mit Stadtrecht bezeichnet man in den zentralen Reichen Aventuriens das Erheben einer Siedlung oder meist eines Marktes zu einer Stadt. Je nach Art des Stadtrechtes bedeutet dies für die Stadt mehr Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Entwicklung, mehr Einnahmen durch Handel, Gewerbe und Zölle. Im allgemeinen dürfen Städte eine Stadtmauer bauen, eine Stadtgarde ausheben, einen Stadtrat wählen und Gerichte abhalten. Verliehen werden können Stadtrechte allein vom Kaiser, Provinzherren und Grafen, den dann sogenannten Stadtherren.

Ausführliche Quellen

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Ergänzende Quellen

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