Pfalzgraf
| ⓘ Feudalstruktur des Mittelreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Stellvertreter) Kaiserreich: Kaiser Provinzen: Provinzherr Protektorat: Protektor Reichsmark: König / Herzog / Fürst (Markverweser) Pfalzgrafschaft: Pfalzgraf (Reichsvogt) Enklaven: Edlengut: Edler - Reichsedler - Landedler |
| Name abgeleitet vonⓘ |
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| Pfalz, Graf |
Kurzbeschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Pfalzgraf verwaltet im direkten Auftrag eines Kaisers eine Pfalz und unterhält die zugehörige Residenz. Das Amt ist üblicherweise nicht erblich und stammt aus der Zeit der Kusliker Kaiser.
Publikationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausführliche Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aventurien - Das Lexikon des Schwarzen Auges Seiten 4 (Funktion), 197 (Beschreibung)
- Die reisende Kaiserin Seite 8
- Herz des Reiches Seiten 26-27
Ergänzende Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aventurischer Almanach (1999) Seite 44 (Gau- zu Pfalzgrafen 1022 BF)